Das Pfändungsschutzkonto: In Deutschland neu ab 1. Juli 2010, in Frankreich längst eine Selbstverständlichkeit
Kehl – Ohne ein Girokonto ist die Teilnahme am wirtschaftlichen wie gesellschaftlichen Leben heute so gut wie unmöglich. Sei es zur Überweisung der Miete, zur Begleichung der Telefon- oder Stromrechnung – eine eigene Bankverbindung ist nahezu lebensnotwendig, und dennoch gibt es nicht überall in Deutschland eine Verpflichtung der Banken, jedermann ein Konto bereitzustellen. Besonders prekär ist die Lage für Schuldner, deren Konto gesperrt wurde und die daher ihre monatlichen Grundausgaben nicht mehr begleichen können. Abhilfe soll ab dem 1. Juli 2010 das sogenannte P-Konto schaffen, auf dem jeden Monat ein pfändungsfreier Betrag für diese Zwecke verbleibt.
Frankreich macht es vor: Ein P-Konto für jedermann
Ein Blick über die Grenze nach Frankreich zeigt, dass das P-Konto in Deutschland nicht nur reichlich spät, sondern auch mit erheblichen Nachteilen für den Verbraucher eingeführt wird: Bereits seit 26 Jahren hat jeder erwachsene Bürger mit Wohnsitz in Frankreich das Recht auf ein Konto, seit über 10 Jahren auch auf das dazugehörige Basis-Serviceangebot (Eröffnung, Führung und Schließung des Kontos, ein Kontoauszug pro Monat etc.). Die dafür anfallenden Kosten werden von den Banken übernommen. Außerdem gibt es seit 2002 den sogenannten Solde Bancaire Insaisissable (SBI), ein Pfändungsfreibetrag, der derzeit bei rund 460 Euro pro Person liegt. Seit dem 1. August 2009 ist der SBI bei jedem Konto automatisch vorgesehen.
In Deutschland gibt es nicht in jedem Bundesland einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto. Gleichzeitig kann jedoch nur ein bereits bestehendes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt werden. Dazu muss der Verbraucher zunächst einen Antrag stellen; er darf auch nur ein einziges P-Konto führen. Es ist in Deutschland nicht gesetzlich verboten, wenn Banken für die Führung eines P-Kontos gesonderte Gebühren verlangen. Es kann gut sein, dass dieser Betrag künftig vom erfreulich hohen Freibetrag von 985,15 Euro abgezogen wird.
Weitere Informationen sowie eine tabellarische Übersicht „Das Recht auf ein Konto – ein deutsch-französischer Vergleich“ finden Sie unter folgendem Link: http://www.eu-verbraucher.de/de/dies-sind-ihre-rechte/banken-versicherungen/



